PRAXIS FÜR LOGOPÄDIE und FUNKTIONALE STIMMTHERAPIE DAGMAR REINHARD staatl.gepr. Logopädin Stimmpädagogin Lichtenberger Methode Funktionale Stimmbildnerin (IFST Heptner) alle Kassen und Privat
                                               PRAXIS FÜR LOGOPÄDIE und                    FUNKTIONALE  STIMMTHERAPIE                                DAGMAR REINHARD           staatl.gepr. Logopädin           Stimmpädagogin  Lichtenberger  Methode          Funktionale Stimmbildnerin (IFST Heptner)                         alle Kassen und Privat 

Verordungsweg

 

 

 

 

Wie erhalte ich Logopädie?

 

Wenn Sie für sich oder Ihren Angehörigen eine logopädische Therapie benötigen, führt der nächste Weg zum Arzt.

Das kann ein Allgemeinmediziner, Kinderarzt, HNO-Arzt, Phoniater, Neurologe, Internist, Orthopäde oder ein Arzt einer anderen Fachrichtung sein. 

Dieser wird Ihnen, wenn eine logopädische Behandlung indiziert ist, eine Heilmittelverordung über Logopädie

("Rezept") ausstellen.

Anschließend rufen Sie in der Praxis an, und wir vereinbaren einen Ersttermin.

Die Verordnung ist ab dem Tagder Ausstellung  vier Wochen gültig .

 

Bitte beachten Sie, dass zum ersten Termin eine gültige Verordung vorliegen muss. Das Nachreichen einer Verordung ist aus versicherungsrechtlichen  Gründen nicht möglich. Es ist mir nicht erlaubt, Sie ohne gültige Verordnung  logopädisch zu behandeln.

 

Die Kosten für die Therapie werden von den Krankenkassen übernommen. Erwachsene zahlen den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil. Dieser beträgt zur Zeit 10 % des Rezeptwertes plus 10 Euro. Der Betrag ist direkt an die Praxis für Logopädie zu entrichten.  Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, von dieser Zuzahlungspflicht befreit zu werden. Bitte informieren Sie sich hierfür bei Ihrer Krankenkasse.

 

Sind Sie privat versichert, schließe ich mit Ihnen als Privatperson im Vorfeld einen Behandlungsvertrag ab. Das Honorar richtet sich hierbei nach den Empfehlungen der Berufsverbände DBL und Logo Deutschland. Bitte klären Sie im Vorfeld mit Ihrer Versicherung ab, in welcher Höhe die Kosten für die logopädische Therapie übernommen werden kann. 

 

Für Patienten, denen aus gesundheitlichen Gründen der Besuch der Praxis nicht möglich ist, besteht, auf ärztliche Verordnung hin, die Möglichkeit eines Hausbesuchs.

 

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© Dagmar Reinhard